Punkte in Flensburg gibt es z. B. aufgrund von Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21-25 km/h, für einen Lichtzeichenverstoß, Mobiltelefon am Steuer oder bei Alkohol am Steuer ab einer Promillezahl von 0,5 ‰  oder bei Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss ab 0,3 ‰. Dies sind nur einige Verstöße, für die Sie Punkte in Flensburg bekommen können.

Bei einer Punkteansammlung von 8 Punkten zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an der Eignung zum führen eines Kraftfahrzeugs und dies führt in der Regel dazu, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie die Auflage einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung erhalten.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und hat diesbezüglich eine Fragestellung.

Beispiel:
„Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“

Diese Fragestellung lässt sich durch eine anerkannte Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung beantworten d. h., wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen möchten, müssen Sie zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Was kommt bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auf mich zu?

Bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möchte der Gutachter von Ihnen wissen, weshalb Sie so häufig im Straßenverkehr aufgefallen sind und wie Sie es in Zukunft vermeiden möchten.

Punkte in Flensburg gibt es z. B. aufgrund von Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21-25 km/h, für einen Lichtzeichenverstoß…

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